Meine Umweltkompetenzen

 

 

Zu meinen Umweltkompetenzen bitte ich den Leser zuerst die Seite „Referenzen“ zu konsultieren. Dort beschreibe ich meine berufliche Erfahrung und die wichtigen Elemente meiner Arbeit im Bundesamts für Umwelt.

 

Während meiner Tätigkeit im Bundesamt für Umwelt hatte ich das Glück und die Gelegenheit, bei den folgenden Umwelt-Themen mitzuwirken, sie zu vertiefen oder die Arbeiten zu führen:

 

  • Die Subventionierung von forstlichen Projekten durch den Bund als Chef der Sektion Förderungsmassnahmen in der Eidgenössischen Forstdirektion.
  • Die Konzeption und die Umsetzung einer neuen Subventions-Politik zur Förderung des Waldes, die sich auf die Programmvereinbarungen stützt, welche im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs entwickelt wurden. Das Projekt EFFOR 2, welches ich konzipiert und entwickelt habe war eines der ersten Pilotprojekte dieser neuen Subventionspolitik. Seinem Erfolg folgte die Umsetzung in anderen Umweltpolitiken und in der bundesweiten Ordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen.
  • Eine überblickende Kenntnis des gesamten Umweltrechts als für das Recht zuständiger Vizedirektor im Bundesamt für Umwelt mit seinen verschiedenen Gesetzen (Umweltschutzgesetz, Gentechnikgesetz, Co-2 Gesetz, Gewässerschutzgesetz, Waldgesetz, Wasserbaugesetz, etc.) und seinen rund 70 Verordnungen (insbesondere die Lärmschutz-Verordnung, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die Altlastenregelungen zur Sanierung und zu deren Finanzierung, die Verordnungen zur Behandlung und zum Verkehr mit Abfällen, die Luftreinhalteverordnung, die Bodenschutzverordnung, die Regelungen zum Umgang mit Chemikalien und die Regelungen zum Umgang mit Organismen im geschlossenen System oder im Freien).
  • Die Abfallpolitik aus der nationalen Perspektive (in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gemeinden und den wesentlichen Akteuren aus dem privaten Sektor). Wichtige Themen: Trennung, Sammlung und Behandlung der Abfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen und in Deponien. Wiederverwenden, Rückgewinnung der Rohstoffe wie Metalle, Phosphor ete Baustoffe. Kampf gegen das Littering. Nationaler und grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen, etc.
  • Die Untersuchung und Sanierung von belasteten Standorten: Umgang mit den grossen Sanierungsfällen wie Kölliken, Bonfol, Visp, Monthey, Muttenz etc und die Sanierung von hunderten von kleineren Projekten einschliesslich der Sanierung der Kugelfänge von Schiessanlagen.
  • Nationale Luftreinhalte-Politik (auch hier in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Industrie und den Transportgewerben): Verbesserung der Luftqualität durch die Überprüfung der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und durch die Evaluation der Emissionsbegrenzungen. Ausarbeitung, Umsetzung und Wirkungskontrolle des Aktionsplans zur Reduktion des Feinstaubs und dabei insbesondere des Dieselrusses. Massnahmen gegen die hohe sommerliche Ozonbelastung (Sommersmog).
  • Nationale Politik zur Lärmbekämpfung: Umfasst sowohl die Bekämpfung des Strassenlärms, des Eisenbahnlärms, des Lärms der Luftfahrt als auch der Industrie und der Gesellschaft generell. Auch hier wird die Lärmbekämpfung in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren vorwärts gebracht, seien dies die für Verkehrsinfrastrukturen zuständigen Stellen (Bundesämter für Strassen, für Verkehr oder Zivilluftfahrt oder das Verteidigungsdepartement für die militärischen Schiessanlagen und Flugplätze) die Kantone oder andere Akteure der Wirtschaft und der Gesellschaft (Beispielsweise für den Lärm von Schiessständen, die Gastwirtschaftsbetriebe, Kuhglocken, Kirchenglocken, etc.). Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte, der Normen für die Emissionen, die Entwicklung von lokalen Lösungen (Lärmschutzwänden), die Forschung für leise Technologien bei den Lärmquellen (beispielsweise lärmarme Strassenbeläge, leise Reifen oder Motorengeräusche) bilden die Basis einer effizienten Lärmschutzpolitik. Die Raumplanung als Planerin von Infrastrukturen aber auch als Planerin von Städten und die Architektur spielen Rollen, zunehmend wichtiger werden, um langfristige effiziente Lösungen zu finden. Die Sicherung der Ressource Ruhe wird in der Zukunft an Wichtigkeit gewinnen.
  • Der Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) wird mehr und mehr notwendig mit der exponentiellen Zunahme der drahtlosen Datennutzung und der damit verbundenen Strahlung durch Mobilfunkantennen. Gleichzeitig erfordert auch die zunehmend dichtere Versorgung mit Strom Massnahme gegen die damit verbundene Strahlung. Die nichtionisierende Strahlung zeigt ihre Wirkungen im Gegensatz zur atomaren (ionisierenden) Strahlung nicht derart augenfällig. Bei höheren Intensitäten sind diese Wirkungen zwar belegt. Zahlreiche Indizien lassen aber den Schluss zu, dass die Einwirkung von nichtionisierender Strahlung auch bei tieferen Intensitäten negative Wirkungen auf Menschen haben kann. Personen mit erhöhter Sensibilität für nichtionisierende Strahlung sind heute bereits sark gestört. Das Vorsorgeprinzip wie es im Umweltschutzgesetz verankert ist, bietet die Grundlage hier Massnahmen zu verlangen.
  • Die nachhaltige Bewirtschaftung des Bodens durch den Kampf gegen Erosion, die Verschmutzung des Bodens, die Verdichtung oder die Verschwendung guter Böden standen am Anfang der Arbeiten an einer eigentlichen Bodenstrategie des Bundesamts für Umwelt. Das Ziel dieser Strategie ist es, sämtliche Handlungen zur Erhaltung der guten Böden für die kommenden Generationen systematisch und effizent zu koordinieren und diese Böden sorgfältig und intelligent zu nutzen. Es sollte nicht dort gebaut werden, wo es am einfachsten ist und gleichzeitig aber wertvolle Böden zerstört werden. In Zukunft sollten die Kenntnisse über die Qualitäten und den Wert eines Bodens erhöht werden, sodass die wertvollsten Böden so geschützt werden, dass möglichst viele Bodenfunktionen erhalten bleiben. Es wird unentbehrlich werden, dass die nötigen Instrumente geschaffen werden, damit das Wissen über die Böden erhöht und ihre nachhaltige Bewirtschaftung sichergestellt werden. Dieser kluge Umgang mit dem Boden ist in der Schweiz speziell wichtig, weil der Ausgleich zwischen dem Wachstum der Bevölkerung und dem Bodenverbrauch in einem kleinräumigen Land eine enorme Herausforderung darstellt.
  • Sachgerechte Produktion und Verwendung von chemischen, biotechnologischen und nanotechnologischen Produkten sind eine Grundlage für eine gesunde Welt. Es gilt darauf zu achten, dass die Vorteile dieser Technologien nicht zunichte gemacht werden durch von ihnen verursachten Nachteile wie die Gefährdung der Gesundheit, der Natur und der Umwelt. Ein koordiniertes Vorgehen der betroffenen Akteure (Bundesämter, Kantone, Chemische Industrie, Biotechnologie-Unternehmen, Konsumenten, Forschung) ist unverzichtbar.
  • Der Erhalt der Biodiversität und einer intakten Landschaft ist Grundlage für ein sicheres Überleben auf der Erde (Biodiversität) und für die Sicherstellung des visuellen und emotionellen Reichtums (die wunderschönen Landschaften der Schweiz). Die Biodiversität erlaubt es den Menschen, Tieren und Pflanzen sich wirksam gegen Bedrohungen zu wehren indem sie verschiedenen Strategien gegen Angriffe entwickeln können. Die Landschaften sind ein nationaler Schatz an Schönheit, den uns die Natur geschenkt hat. Diesen Schatz gilt es gegen unbewusste oder unkluge Zerstörung zu erhalten. Gleichzeitig lässt sich von den Landschaften auch ein Nutzen ziehen, sie lassen sich in Wert setzen.
  • Die Entwicklung einer Wirtschaft, die in der Lage ist, mit unseren natürlichen Ressourcen langfristig und nachhaltig umzugehen (grüne Wirtschaft). Jenseits der klassischen Umweltpolitik, die auf den Schutz des Menschen und der Natur vor Gefahren ausgerichtet ist, umfasst der nachhaltige Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen eine ergänzende Sichtweise. Die Idee der grünen Wirtschaft macht uns bewusst, dass die heutige Nutzung der natürlichen Ressourcen (Rohstoffe, Energie, Luft, Boden, Ruhe) auf lange Sicht nicht nachhaltig ist. Ernst zu nehmende Studien zeigen, dass wir beim heutigen Umfang des verbrauchs an natürlichen Ressourcen mehr als zwei Planeten bräuchten, um langfristig zu überleben. Allerdings steht uns nur einer zur Verfügung. Dieser zu hohe Konsum erschöpft die natürlichen Ressourcen und birgt langfristig das Risiko dass diese Ressourcen nicht mehr in der Lage sind, die für das Überleben der Menschheit und der anderen Arten notwendigen Leistungen zu erbringen. Dies hätte eine Verknappung der Ressourcen zur Folge und dies wiederum würde zu einem Kampf und die verbleibenden Ressourcen führen. Die schrittweise Umgestaltung der heutigen Wirtschaft in eine Wirtschaft, die in der Lage ist, die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften, also in eine grüne Wirtschaft, ist unverzichtbar.

Ein ethischer Zugang zu den Umweltpolitiken. Das Bundesamt für Umwelt verfügt seit 2012 über ein Ethikkomitee. Dessen Ziel ist es, die ethischen Fragestellungen zu erkennen und angemessene Antworten darauf zu entwickeln. Das Komitee ist ein beratendes Organ und ein Pionier im Dienste der unterschiedlichen Umweltpolitiken. Die Ethik erlaubt es, eine gewisse Distanz zu den wissenschaftlichen, ökonomischen oder rechtlichen Zugängen zu nehmen. Es darum, die Argumente hinter den sichtbaren Entscheiden und der Praxis zu entdecken. Dies nicht zuletzt deshalb, weil mitunter festgestellt werden kann, dass das was Recht ist, nicht immer richtig erscheint. Die Kriterien für Gerechtigkeit können verschieden sein, je nach dem von welchen Grundwerten jemand ausgeht. Die beiden grossen Sichtweisen der Ethik, der Konsequentialismus und die Deontologie, beleuchten die Grundwerte nicht nach derselben Logik. Während die erste bestrebt ist, den Gesamtnutzen (unbesehen davon, wer darunter leidet) für die Gesellschaft zu maximieren, geht der zweite von klaren Limiten aus, die nicht überschritten werden dürfen. Ethische Fragen stellen sich häufig in der Entwicklung und der Anwendung von Umweltrecht. Im Rahmen von Interessenabwägungen kann man sich stets fragen, ob die Lösung gerecht ist und wenn ja für wen. Wird der Schutz vor Risiken immer gerecht gehandhabt? Ist es gerechtfertigt, vorsorgliche Massnahmen zu ergreifen? Um dem übermässigen Verbrauch von natürlichen Ressourcen entgegen zu halten, um Risiken gerecht zu verteilen und Recht gerecht zu schaffen und anzuwenden, muss die Ethik eine entscheidende Rolle spielen. Nur so kann 

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